Muss ich meinen Heizöltank gegen Ölschäden versichern?

Nein, eine Öltankversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Ölaustritt haften Eigentümer nach dem Wasserhaushaltsgesetz aber verschuldensunabhängig – deshalb empfehlen Verbraucherschützer eine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Kurz zusammengefasst: Eine gesonderte Öltankversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, wohl aber empfehlenswert. Grund ist die Gefährdungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz: Wer einen Öltank betreibt, haftet für Gewässerschäden auch ohne eigenes Verschulden. Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung decken solche Schäden meist nicht automatisch ab. Eine separate Gewässerschadenhaftpflicht kostet je nach Tankgröße und Bauart rund 40 bis 50 Euro im Jahr und sichert Schäden bis in den zweistelligen Millionenbereich ab. Unabhängig davon gilt nach AwSV für viele Tanks eine wiederkehrende Prüfpflicht, meist alle fünf Jahre.

Ist eine Heizöltankversicherung Pflicht?

Nein. Weder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) noch die Anlagenverordnung AwSV schreiben eine Versicherung für private Heizöltanks vor.

Vorgeschrieben sind stattdessen technische und organisatorische Pflichten: die richtige Bauart und Ausrüstung des Tanks, regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige sowie die Anzeige bestimmter Anlagen bei der zuständigen Wasserbehörde. Eine Versicherungspflicht kennt das Gesetz für den klassischen Hausöltank in der Regel nicht, anders als beispielsweise bei größeren gewerblichen Anlagen, für die Behörden im Einzelfall eine Deckungsvorsorge verlangen können.

Wer haftet, wenn Heizöl ausläuft?

Der Betreiber des Tanks haftet für Schäden durch ausgelaufenes Heizöl unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft – das nennt sich Gefährdungshaftung.

Wer einen Öltank betreibt – meist der Hauseigentümer, bei vermieteten Häusern je nach Vertragslage auch der Betreiber der Anlage – haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Gewässerschäden, selbst wenn ein Defekt technisch nicht vorhersehbar war. Läuft Öl in Erdreich oder Grundwasser, können die Sanierungskosten schnell in die Zehntausende oder sogar Millionen gehen, etwa wenn Boden ausgehoben und aufwendig gereinigt werden muss.

Was deckt die Wohngebäude- oder Privathaftpflichtversicherung ab?

Beide Standardversicherungen greifen bei einem Ölschaden in der Regel nicht automatisch – der Schutz muss meist über einen Zusatzbaustein eingeschlossen werden.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt üblicherweise Schäden am eigenen Gebäude durch Leitungswasser, Feuer oder Sturm, nicht aber Umweltschäden durch ausgetretenes Heizöl auf fremdem Grund oder im Grundwasser. Die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus dem Betrieb einer eigenen Öltankanlage häufig sogar explizit aus. Beide Lücken lassen sich durch einen Öltank-Haftpflichtbaustein schließen, den viele Versicherer als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Haftpflichtpolice anbieten.

Was kostet eine Gewässerschadenhaftpflicht für den Öltank?

Der Zusatzschutz kostet meist rund 40 bis 50 Euro im Jahr und deckt Schäden je nach Tarif bis in den zweistelligen Millionenbereich ab.

Der genaue Beitrag hängt von Tankgröße, Bauart (oberirdisch oder unterirdisch, Erdtank) und Alter der Anlage ab. Angesichts der potenziellen Sanierungskosten bei einem Gewässerschaden gilt der Baustein als vergleichsweise günstige Absicherung. Wer sich für einen Erdtank für Heizöl entscheidet, sollte die Absicherung besonders sorgfältig prüfen, da unterirdische Leckagen oft erst spät bemerkt werden und entsprechend teurer zu sanieren sind.

Welche Prüfpflichten gelten zusätzlich zur Versicherungsfrage?

Nach der AwSV müssen die meisten Heizöltankanlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden, üblicherweise alle fünf Jahre, unterirdische Anlagen teils häufiger.

Diese wiederkehrende Prüfpflicht ist unabhängig von einer Versicherung und dient dazu, Schäden frühzeitig zu erkennen, bevor es überhaupt zu einem Gewässerschaden kommt. In Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten gelten teils kürzere Prüfintervalle. Details zu Fristen und Ablauf für die eigene Anlage erklärt der Beitrag zur Prüfpflicht für Heizöltanks. Wer ohnehin plant, den Tankbestand oder eine Nachbestellung zu kalkulieren, findet über den Heizöl-Rechner eine schnelle Orientierung.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung auch bei einem veralteten, ungeprüften Tank?

Das hängt vom Versicherer ab. Wurde eine vorgeschriebene Prüfung versäumt und lässt sich daraus eine grobe Pflichtverletzung ableiten, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Haften auch Mieter für einen Öltankschaden?

In der Regel haftet, wer die Anlage tatsächlich betreibt. Bei vermieteten Häusern ist das meist der Eigentümer, es sei denn, der Mietvertrag überträgt Betrieb und Pflichten ausdrücklich auf den Mieter.

Ist der Öltank-Baustein in der Hausratversicherung enthalten?

Nein. Die Hausratversicherung deckt das bewegliche Inventar der Wohnung ab, nicht die fest verbaute Heizöltankanlage oder Umweltschäden durch auslaufendes Öl.

Quellen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); Verbraucherzentrale

Heizoel.org
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