Welche Förderung gibt es 2026 für den Ausstieg aus der Ölheizung?

Für den Austausch einer Ölheizung gibt es 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent für alte Ölheizungen sowie einen gestaffelten Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro Kosten pro Wohneinheit (Stand 21.07.2026, ADAC/KfW).

Kurz zusammengefasst: Wer eine funktionstüchtige Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauscht, kombiniert über die KfW-Förderung 458 mehrere Boni: 30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus für alte Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen, plus bis zu 40 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit, die maximale Fördersumme liegt bei 22.400 Euro (Stand 21.07.2026). Der bisherige Effizienzbonus ist zu diesem Datum entfallen.

Wie hoch ist die Grundförderung für den Heizungstausch?

30 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt der Bund unabhängig vom Einkommen für jede förderfähige neue Heizung.

Diese Grundförderung gilt für alle Eigentümer, die eine bestehende Heizung – ob Öl, Gas oder alte Wärmepumpe – gegen ein förderfähiges klimafreundliches System austauschen, etwa eine Wärmepumpe, einen Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Biomasseheizung. Sie ist die Basis, auf der die weiteren Boni aufbauen.

Was bringt der Geschwindigkeitsbonus für alte Ölheizungen?

Wer eine noch funktionierende Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauscht, erhält zusätzlich 16 Prozent Förderung.

Der Bonus soll einen Anreiz setzen, intakte fossile Heizungen frühzeitig und nicht erst nach einem Defekt auszutauschen. Anders als teils angenommen gibt es keinen eigenen, höheren Bonus speziell für den Ausstieg aus Öl gegenüber Gas – der Geschwindigkeitsbonus behandelt beide Fälle gleich, solange die Anlage noch läuft beziehungsweise das Mindestalter erreicht ist.

Wer sich noch unsicher ist, ob sich der Umstieg overhaupt lohnt, findet einen Einstieg im Ratgeber Von der Ölheizung zur Wärmepumpe.

Wie wirkt sich der Einkommensbonus aus?

Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent zusätzlich, bis 50.000 Euro sind es 10 Prozent – dazwischen wird gestaffelt.

Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen laut letztem Steuerbescheid. In Kombination mit Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus lässt sich rechnerisch eine Förderquote von bis zu 70 bis 80 Prozent erreichen (Stand 21.07.2026) – die genaue Obergrenze und die Kombinationsregeln legt die aktuelle KfW-Richtlinie zur Förderung 458 fest.

Welche Kosten sind förderfähig und wie hoch ist die maximale Förderung?

Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit, die maximale Fördersumme liegt bei 22.400 Euro.

Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem die neue Heizanlage selbst, notwendige Umfeldmaßnahmen wie hydraulischer Abgleich oder neue Heizkörper sowie die Fachplanung. Wer die Kosten grob abschätzen will, kann zunächst mit dem Heizöl-Wärmepumpen-Rechner den ungefähren Energiebedarf des Hauses ermitteln, bevor ein Fachbetrieb ein konkretes Angebot erstellt.

Wie beantrage ich die Förderung – vor oder nach dem Heizungstausch?

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden, ein Fachbetrieb kann aber vorab beauftragt werden.

Erst nach Zusage der KfW darf mit dem eigentlichen Heizungstausch begonnen werden – der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb kann jedoch bereits vorher unter der Bedingung einer Förderzusage geschlossen werden. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert den Verlust der Förderung.

Was passiert, wenn ich die Ölheizung einfach weiter betreibe?

Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden, müssen aber die Fristen und CO2-Bepreisung des Heizungsgesetzes berücksichtigen.

Einzelheiten zu Übergangsfristen und Ausnahmen für Bestandsanlagen erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz (GEG) und Ölheizungen. Wer abwartet, zahlt in der Zwischenzeit weiterhin den steigenden CO2-Preis auf jeden Liter Heizöl.

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch für Mehrfamilienhäuser?

Ja, die förderfähigen Höchstkosten sinken jedoch pro weiterer Wohneinheit im selben Gebäude, sodass sich die maximale Fördersumme pro Einheit reduziert.

Kann ich Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus kombinieren?

Ja, beide Boni lassen sich addieren und zusätzlich mit dem Einkommensbonus kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Für bestimmte Maßnahmen und Bonuskombinationen ist eine förderfähige Fachplanung beziehungsweise Baubegleitung vorgeschrieben; ein Energieberater kann zusätzlich klären, welche Heizlösung für das jeweilige Gebäude technisch sinnvoll ist.

Quellen

KfW (Förderprogramm 458), BAFA, ADAC (Stand 21.07.2026), Verbraucherzentrale

Heizoel.org
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