Schornsteinfeger bei der Ölheizung: Pflichten & Fristen

Bei Ölheizungen prüft der Schornsteinfeger drei Dinge: die Feuerstättenschau alle drei bis fünf Jahre, die jährliche bis dreijährliche Abgaswegeüberprüfung und bei Bedarf die Immissionsmessung. Wer einen Termin verpasst oder den Zutritt verweigert, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

📋 Kurz zusammengefasst

Der Schornsteinfeger übernimmt bei Ölheizungen zwei getrennte Pflichtaufgaben mit unterschiedlichen Fristen: die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren und die Abgaswegeüberprüfung mit Kehrung je nach Kesseltyp jährlich bis alle drei Jahre. Beide Leistungen werden nach Arbeitswerten abgerechnet, die seit Januar 2025 bundesweit 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Für ein Einfamilienhaus mit einer Feuerstätte liegt die Gesamtrechnung meist zwischen 30 und 80 Euro. Wer einen Pflichttermin ignoriert, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro.

Welche Prüfungen führt der Schornsteinfeger bei einer Ölheizung durch?

Der Schornsteinfeger führt bei Ölheizungen drei Prüfungen durch: die Feuerstättenschau zur Gesamtkontrolle der Anlage, die Kehrung und Abgaswegeüberprüfung zur Reinigung und Sicherheitskontrolle, und die Immissionsmessung zur Kontrolle von Kohlenmonoxid- und Rußwerten. Jede Prüfung hat ein eigenes Intervall und eine eigene Gebühr.

Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung der gesamten Feuerungsanlage, die der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführt. Er kontrolliert Kessel, Abgasanlage, Brennstofflagerung und den baulichen Zustand des Schornsteins auf Normkonformität. Nach der Schau stellt er einen Feuerstättenbescheid aus, der den Zustand dokumentiert und offene Mängel benennt.

Die Abgaswegeüberprüfung kontrolliert, ob der Abgasweg dicht ist und die Verbrennungsgase sicher nach außen abgeführt werden. Bei Ölheizungen kommt meist die Kehrung der Abgasanlage dazu, weil sich Ruß und Ablagerungen am Kesselkörper und im Schornstein absetzen. Das Intervall richtet sich nach Kesseltyp und Leistung und reicht von jährlich bis alle drei Jahre.

Die Immissionsmessung misst Kohlenmonoxid- und Rußwerte im Abgas, um zu prüfen, ob die Anlage innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte arbeitet. Ein zu hoher Rußgehalt deutet auf eine schlecht eingestellte Verbrennung hin und erhöht sowohl den Heizölverbrauch als auch das Brandrisiko im Schornstein. Neben den Schornsteinfeger-Pflichten gelten für den Tank selbst eigene Vorgaben, die im Beitrag Welche Pflichten gelten für Betreiber eines privaten Heizöltanks nach AwSV? erklärt werden.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger zur Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau ist zweimal innerhalb von sieben Jahren Pflicht, mit mindestens drei und höchstens fünf Jahren Abstand zwischen beiden Terminen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Nach baulichen Änderungen an Kessel oder Abgasanlage wird zusätzlich eine außerplanmäßige Schau fällig.

Zuständig ist ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den jeweiligen Kehrbezirk, nicht ein frei gewählter Betrieb. Laut 42watt (Stand 14.08.2026) legt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz diese Frist bundesweit einheitlich fest, unabhängig vom Bundesland. Der genaue Termin innerhalb des 3-bis-5-Jahres-Fensters liegt im Ermessen des zuständigen Betriebs und wird im vorherigen Feuerstättenbescheid angekündigt.

Eigentümer, die den genauen Termin verpassen wollen zu vermeiden, finden das Fälligkeitsdatum direkt im letzten Feuerstättenbescheid. Steht dort kein Datum, fragt der Betrieb auf Nachfrage nach, wann die nächste Schau im Kehrbezirk ansteht.

Wie oft wird die Kehrung und Abgaswegeüberprüfung bei Ölheizungen durchgeführt?

Die Kehr- und Überprüfungsordnung legt für Ölheizungen Intervalle von einem bis drei Jahren fest, abhängig von Kesseltyp, Nennleistung und Baujahr. Moderne Brennwertkessel werden seltener geprüft als alte Standardkessel, weil sie weniger Ruß produzieren und stabiler brennen.

Ein alter Standardkessel mit offener Verbrennung läuft meist im Jahresrhythmus, weil er mehr Ruß ablagert und das Brandrisiko im Schornstein höher ist. Ein moderner Brennwertkessel mit Abgaswärmetauscher kommt dagegen häufig auf ein zwei- bis dreijähriges Intervall, weil die Verbrennung sauberer und konstanter abläuft. Die genaue Einstufung nimmt der zuständige Schornsteinfegerbetrieb anhand der Anlagendaten vor.

Wer zusätzlich wissen will, wann die Tankprüfung selbst fällig wird, findet die Antwort im Beitrag Wann muss mein Heizöltank geprüft werden? Beide Fristen laufen unabhängig voneinander und sollten nicht verwechselt werden.

Was kostet der Schornsteinfeger-Besuch bei einer Ölheizung konkret?

Die Gebühren richten sich nach Arbeitswerten, die seit Januar 2025 bundesweit 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Eine Feuerstättenschau mit Bescheid für ein Einfamilienhaus mit einer Ölheizung und sechs Metern Abgasanlage kostet rechnerisch rund 46 Euro brutto.

Die Rechnung lässt sich nachvollziehen: Der Grundwert der Feuerstättenschau liegt laut 42watt (Stand 14.08.2026) bei rund 11,7 Arbeitswerten, für die Abgasanlage kommt ein Arbeitswert pro Meter hinzu, bei sechs Metern also 6,0 Arbeitswerte. Zusammen ergeben sich 17,7 Arbeitswerte, multipliziert mit 1,40 Euro ergeben das 24,78 Euro netto, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer 29,49 Euro brutto. Der zugehörige Feuerstättenbescheid schlägt mit rund 10,0 Arbeitswerten zu Buche, also 14,00 Euro netto beziehungsweise 16,66 Euro brutto. In Summe liegt der Besuch bei etwa 46,15 Euro brutto. Umgerechnet auf ein Jahr sinkt diese Pflichtleistung auf durchschnittlich rund 13 Euro pro Jahr, weil die Schau nur alle 3,5 Jahre im Schnitt anfällt.

Diese Rechnung gilt für die Feuerstättenschau mit Bescheid, die im Schnitt nur alle 3,5 Jahre anfällt. Die separate jährliche Kehrung und Abgaswegeüberprüfung wird nach eigenen Arbeitswerten berechnet und schwankt stärker zwischen den Betrieben, weil sie seit 2013 frei vergeben werden darf. Laut co2online (Stand 12.12.2022) liegen Feuerstättenschau und Bescheid zusammen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus häufig bei 30 bis 50 Euro je Teilleistung, und die Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen oder über die Betriebskosten auf Mietende umlegen. Wer parallel zu den Schornsteinfeger-Kosten auch die Heizölkosten im Blick behalten will, nutzt den Heizöl-Rechner: Liter in kWh umrechnen für eine schnelle Umrechnung.

💡 Expert Insight

Arbeitswerte wirken wie eine bundesweit einheitliche Kostentabelle, aber die tatsächliche Rechnung schwankt trotzdem, weil jeder Betrieb die Anzahl der Arbeitswerte für Zusatzleistungen wie Anfahrt, zusätzliche Messstutzen oder mehrere Abgaswege leicht unterschiedlich ansetzt. Ein Preisvergleich zwischen zwei Betrieben im selben Kehrbezirk bringt bei der Feuerstättenschau trotzdem nichts, weil nur der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger diese hoheitliche Aufgabe übernehmen darf. Bei der reinen Kehrung und Messung lohnt sich ein Anbietervergleich dagegen, weil diese Leistung seit 2013 frei vergeben werden kann.

Was passiert, wenn man den Termin verpasst oder den Zutritt verweigert?

Wer einen Pflichttermin versäumt oder dem Schornsteinfeger den Zutritt verweigert, meldet der Betrieb das dem zuständigen Ordnungsamt. Das Amt kann nach Paragraf 24 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ein Bußgeld bis 5.000 Euro verhängen und zusätzlich einen Ersatztermin anordnen.

Die Meldung läuft automatisch: Erscheint niemand zum vereinbarten Termin oder wird der Zutritt verweigert, dokumentiert der Betrieb das schriftlich und gibt die Information an die Bauaufsichtsbehörde weiter. Diese setzt in der Regel eine Nachfrist, bevor das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Ein verweigerter Zugang wird vom Schornsteinfegerbetrieb aktenkundig gemacht und an das Ordnungsamt gemeldet. Mieter sind verpflichtet, dem Betrieb Zutritt zur Feuerstätte zu gewähren. Wer wiederholt keinen Termin ermöglicht, riskiert neben dem Bußgeld eine behördliche Ersatzvornahme, bei der die Prüfung zwangsweise durchgesetzt und dem Eigentümer in Rechnung gestellt wird.

Wer darf die Prüfung bei einer Ölheizung durchführen, freier Schornsteinfeger oder bevollmächtigter Bezirkskaminkehrmeister?

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid bleiben hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den jeweiligen Kehrbezirk. Die reine Kehrung, Reinigung und Abgaswegeüberprüfung dürfen Eigentümer seit der Liberalisierung 2013 frei an jeden eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben, unabhängig vom Wohnort.

Diese Zweiteilung lässt sich als Zwei-Spuren-Pflicht zusammenfassen: Spur eins umfasst die hoheitlichen Aufgaben Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid, gebunden an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks. Spur zwei umfasst die freien Leistungen Kehrung, Reinigung und Abgaswegeüberprüfung, die der Eigentümer seit 2013 an jeden Betrieb in der Region vergeben und im Preis vergleichen kann. Wer beide Spuren getrennt verwaltet, vermeidet die häufigste Verwechslung bei Ölheizungs-Pflichten.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: Der Schornsteinfeger kommt bei jeder Heizung jedes Jahr zu allem auf einmal. In der Praxis trennt sich das deutlich. Die Feuerstättenschau mit echter Tiefenprüfung findet im Schnitt nur alle 3,5 Jahre statt, während Kehrung und Messung je nach Kesseltyp jährlich bis alle drei Jahre separat anfallen. Wer beide Termine verwechselt, hält seine Anlage schnell für geprüfter, als sie tatsächlich ist. Besonders bei älteren Standardkesseln mit kurzem Messintervall lohnt sich ein Blick in den letzten Feuerstättenbescheid: Dort steht schwarz auf weiß, wann die nächste Schau fällig ist, und dieses Datum weicht von der jährlichen Kehrung ab. Wer beide Termine in einem Kalender zusammenführt, vermeidet das Bußgeldrisiko mit minimalem Aufwand.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Feuerstättenschau: zweimal in 7 Jahren, mindestens 3 bis höchstens 5 Jahre Abstand (§14 SchfHwG)
  • Kehrung und Abgaswegeüberprüfung: je nach Kesseltyp jährlich bis alle 3 Jahre (KÜO)
  • Arbeitswert bundesweit seit Januar 2025: 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (zuvor 1,20 Euro)
  • Beispielrechnung Schau plus Bescheid bei 1 Feuerstätte und 6 m Abgasanlage: rund 46 Euro brutto
  • Bußgeld bei verpasstem Termin oder verweigertem Zutritt: bis 5.000 Euro (§24 SchfHwG)
  • Zwei-Spuren-Pflicht: Schau und Bescheid beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, Kehrung frei wählbar seit 2013

Häufige Fragen zum Schornsteinfeger bei der Ölheizung

Diese fünf Fragen tauchen bei der Schornsteinfeger-Pflicht für Ölheizungen regelmäßig auf und ergänzen die Hauptkapitel um konkrete Detail-Aspekte.

Muss ich als Mieter den Schornsteinfeger ins Haus lassen?

Ja. Mietende sind gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Schornsteinfeger Zugang zur Feuerstätte zu gewähren, auch wenn die Vermieterseite die Betriebskosten trägt. Wer den Termin dauerhaft verweigert, riskiert, dass die Kosten einer behördlich angeordneten Ersatzvornahme an den Mieter weitergereicht werden.

Gilt die Prüfpflicht auch für eine stillgelegte Ölheizung?

Nein, nicht im vollen Umfang. Eine fachgerecht und dauerhaft außer Betrieb genommene Ölheizung entfällt aus der jährlichen Kehr- und Messpflicht. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestätigt die Stilllegung schriftlich, damit sie im Kehrbuch korrekt vermerkt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?

Die Feuerstättenschau ist der Prüftermin selbst, bei dem der Schornsteinfeger die Anlage besichtigt. Der Feuerstättenbescheid ist das daraus resultierende Dokument, das den Zustand bestätigt und alle fälligen Prüftermine für die kommenden Jahre auflistet.

Darf ich den Schornsteinfeger für die Kehrung frei wählen?

Ja. Innerhalb der Zwei-Spuren-Pflicht darf jeder Eigentümer seit der Liberalisierung 2013 die reine Kehrung und Abgaswegeüberprüfung frei an einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben. Nur die hoheitlichen Aufgaben Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Wie lange gilt ein Feuerstättenbescheid?

Ein Feuerstättenbescheid gilt bis zur nächsten Feuerstättenschau, im Schnitt also 3,5 Jahre, maximal jedoch bis zur gesetzlichen Obergrenze von 5 Jahren zwischen zwei Terminen. Bauliche Änderungen an der Anlage machen ihn vorher ungültig.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen bilden die Datenbasis für Fristen, Gebühren und Rechtsgrundlagen in diesem Beitrag.

  • 42watt – Feuerstättenschau: Wie oft? · 42watt.de · Artikel vom 14.08.2026 zu Intervallen, KÜO-Arbeitswerten und Bußgeld-Regelung.
  • co2online – Feuerstättenschau · co2online.de · Artikel vom 12.12.2022 zu Kosten, Umlagefähigkeit und steuerlicher Absetzbarkeit.
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) · gesetze-im-internet.de · Amtlicher Volltext, insbesondere Paragraf 14 (Feuerstättenschau) und Paragraf 24 (Bußgeld).
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks · schornsteinfeger.de · Verbandsseite zu Zuständigkeiten und Gebührenordnung.
Heizoel.org
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